- Studentenwerke
- Studẹntenwerke,in der Regel Anstalten des öffentlichen Rechts; sie sind als eigenständige Wirtschafts- und Dienstleistungsbetriebe entsprechend den Hochschul- oder Studentenwerksgesetzen der Länder für die wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche und kulturelle Förderung der Studierenden zuständig. Das Tätigkeitsfeld der Studentenwerke kann einen oder mehrere Hochschulstandorte umfassen. Die Studentenwerke führen in der Regel die Ausbildungsförderung für Studierende nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) durch, bewirtschaften die Verpflegungseinrichtungen und bauen sowie verwalten Studentenwohnheime und -wohnanlagen. Hinzu kommen Beratungsdienste verschiedener Art (v. a. Sozial-, psychotherapeutische Beratung), Angebote zur Betreuung von Kindern studentischer Eltern, die Unterstützung kultureller Aktivitäten der Studierenden, Reisedienste und Darlehnskassen. Ca. 75 Jahre nach ihrer Gründung als studentische Selbsthilfeinitiativen sind die Studentenwerke moderne Dienstleistungsunternehmen. Die Studentenwerke finanzieren sich aus eigenen Einnahmen (v. a. der Verpflegungseinrichtungen und der Wohnheime), aus Zuschüssen der Länder sowie aus einem Semesterbeitragsanteil der Studierenden. - Die örtlichen Studentenwerke sind überregional im Deutschen Studentenwerk e. V. (DSW) zusammengeschlossen.
Universal-Lexikon. 2012.